Nachdem die Anwälte von Syngenta die Patentansprüche während der zähen Verhandlung gestern noch mehrfach umformuliert hatten, wurde der Einspruch gegen das Patent EP2140023 letztlich abgelehnt. Dieser Entscheid steht im Widerspruch zu allen politischen Entscheidungen der letzten Jahre. Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, die wichtigen Züchterverbände Europas, sowie zahlreiche Bauern- und Nichtregierungsorganisationen sind sich einig, dass solche Patente auf natürliche Eigenschaften und auf Produkte aus herkömmlicher – also gentechnik-freier – Züchtung nicht patentierbar sein sollen. Und auch der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation EPO hat 2017 klargestellt, dass solche Patente auf Pflanzen aus im «Wesentlichen biologischen» Züchtungsverfahren unzulässig sind.

Rückschlag für die Züchtung

«Dieser Entscheid ist ein grosser Rückschlag, insbesondere für kleinere und mittlere Züchtungsunternehmen. Wenn natürliche Eigenschaften patentiert und monopolisiert werden, behindert dies unseren freien Zugang zum Zuchtmaterial und somit die Entwicklung neuer Sorten», sagt Noémi Uehlinger, Züchtungsverantwortliche bei der Saatgutproduzentin Sativa Rheinau AG, welche den Einspruch unterstützt hat. Durch diese Patente entstehen für Züchter:innen neue Probleme. Konnten sie bis vor kurzem davon ausgehen, dass sie bei der Verwendung von alten Sorten oder von wilden Verwandten von Nutzpflanzen aus Genbanken frei mit dem Material züchten können, ist dies nun nicht mehr der Fall. Wer heute die wilde Peperoni aus der öffentlich zugänglichen niederländischen Genbank für seine Züchtung benutzt, muss damit rechnen, dass seine neue Sorte unter Syngentas umstrittenes Patent fällt.

Vertragsstaaten müssen handeln

Dass es neun Jahre dauerte, bis der Einspruch gegen das Patent überhaupt erstinstanzlich verhandelt wurde, ist ein weiterer Skandal – während all dieser Zeit galt Rechtsunsicherheit. Doch das Problem geht über die Peperoni hinaus. Auch nach dem Erlass neuer Regeln durch den Verwaltungsrat der EPO werden weiterhin Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt. Wie ein aktueller Bericht zeigt, hat die Anzahl solcher Patentanträge in den letzten Jahren sogar zugenommen. Saatgutkonzerne nutzen dreist die Lücken im Patentrecht aus, um z.B. Pflanzen mit zufälligen Mutationen oder bestimmte, in der Natur vorkommende Gene und ihre Eigenschaften zu patentieren. Allein im Dezember 2022 erteilte das EPA mindestens vier solche Patente auf Braugerste, Melonen, Tomaten und sogar Löwenzahn. «Deshalb müssen die Vertragsstaaten im EPO-Verwaltungsrat jetzt endlich die Regeln präzisieren, um somit die Tricksereien der Patentanwälte zu unterbinden und die Patentierung von Pflanzen und Tieren aus konventioneller Zucht endgültig zu stoppen», sagt Carla Hoinkes von Public Eye.

Rückfragen an

  • Carla Hoinkes, Public Eye, 044 277 79 04, carla.hoinkes@publiceye.ch
  • François Meienberg, Pro Specie Rara, 061 545 99 19, francois.meienberg@prospecierara.ch
  • Simon Degelo, Swissaid, 076 824 00 46, s.degelo@swissaid.ch

Weitere Informationen zum Peperoni-Patent hier.