«Für uns ist diese Entscheidung nur ein Teilerfolg. Trotz aller Verbote erteilt das EPA weiterhin Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen. 2018 wurden bereits Petersilie, Chicoree, Melonen, Tomaten und Salat patentiert. Solange solche Patente erteilt werden, werden wir weiterhin Einspruch erheben» sagt Christoph Then für „Keine Patente auf Saatgut!“.

Das Patent von Carlsberg und Heineken beruhte auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Gerste. Deren Ernte soll sich deswegen besonders gut für das Bierbrauen eignen. Das Patent umfasste die Gersten-Pflanzen, deren Ernte, den Prozess des Bierbrauens, Produkte wie Malz und Würze sowie jegliche auf diese Weise produzierte Getränke. Nach Ansicht von „Keine Patente auf Saatgut!“ ist das Patent ein Missbrauch des Patentrechtes, dem keinerlei Erfindung zugrunde liegt. Zudem verbietet das europäische Patentrecht Patente auf Pflanzensorten sowie auf konventionelle Züchtung. Auch nach den aktuellen internen Prüfrichtlinien des EPA sind Patente auf gentechnisch veränderte Pflanzen erlaubt, «nicht aber auf die Ergebnisse aus konventioneller Züchtung.»

Am 8. Oktober wird eine Anhörung gegen ein weiteres, sehr ähnliches Patent (EP 2373154) der Bierkonzerne stattfinden. Ein drittes Patent (EP 2575433) wurde ebenfalls eingesprochen, es gibt aber noch keinen Verhandlungstermin.

An den Einsprüchen gegen die Patente von Carlsberg und Heineken haben sich nebst SWISSAID rund weitere 40 Organisationen beteiligt.

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