Umwelt- und Konsumentenverbände in der EU äussern sich erfreut über diesen Entscheid des EuGH. Auch die SAG (Schweizer Allianz Gentechfrei), Dachorganisation verschiedener Verbände, bei der auch SWISSAID seit der Gründung vertreten ist, begrüsst den klaren Entscheid des EuGH. Viele Forscher und die Biotech-Industrie beklagen sich hingegen lautstark. Doch nicht alle Wissenschaftler betrachten das Urteil als fortschrittsfeindlich. Emmanuelle Charpentier, Mit-Entdeckerin der Gen-Schere CRISPR/CAS, ist für eine strenge Regulierung. Gegenüber dem Deutschlandfunk sagte sie: «Diese Technologie ist mächtig, und deshalb brauchen wir eine strenge Regulierung. Europa könnte eine Vorreiterrolle spielen.»

Die SAG fordert, dass auch in der Schweiz alle neuen Gentechnikverfahren als Gentechnik reguliert und deklariert werden. Pflanzen, die aus Gentechnik hervorgehen, sind gentechnisch veränderte Organismen (GVO), unabhängig davon, ob Fremd-DNA eingefügt wurde oder nicht und unabhängig davon, wie klein oder wie gross die vorgenommene Veränderung des Genoms ausfällt. Alle Verfahren verändern das Genom auf der Ebene der DNA.

Eine Regulierung nach dem Gentechnikrecht bedeutet: Vor der Freisetzung muss eine Risikobewertung nach dem Vorsorgeprinzip stattfinden. Nach der Marktzulassung sind Monitoring und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Zudem müssen die Hersteller Nachweisverfahren für ihre GVO zur Verfügung zu stellen.

Die Agrarindustrie, die in erster Linie eine Gewinnmaximierung anstrebt, forderte dagegen eine Deregulierung. Doch es gibt keinen plausiblen Grund, das bestehende Gentechnikrecht in der Schweiz – wie nun in der EU – nicht auf alle neuen Gentechnikverfahren anzuwenden.

Deshalb hat die SAG, unterstützt von ihren Trägerorganisationen, bereits im Februar zusammen mit den Kleinbauern eine Petition an Bundesrat und Parlament gestartet, die eine Unterstellung der neuen Gentechverfahren unter das Gentechnikrecht fordert. Mittlerweile sind über 23‘000 Unterschriften zustande gekommen.