Um der Monopolisierung von Saatgut effektiv entgegen zu steuern, appellieren die unterzeichnenden Organisationen an die europäische Politik, nicht länger zuzulassen, dass das Europäische Patentamt (EPA) die Grundlagen unserer Ernährung ausverkauft. Während das Europäische Patentrecht die Patentierung von Pflanzensorten und von «im Wesentlichen biologischer» Züchtung verbietet, erteilt das EPA laufend weitere Patente auf Pflanzen, Saatgut und Züchtungsmaterial, auch im Bereich der konventionellen Züchtung. Zudem sind Patente, die im Bereich Gentechnik erteilt werden, nicht auf bestimmte Verfahren beschränkt, sondern umfassen alle Pflanzen mit den im Patent beschriebenen Eigenschaften.

Obwohl der Verwaltungsrat des EPA im Jahr 2017 neue Regeln für die Auslegung des Patentrechts beschlossen hat, ist das eigentliche Problem nicht gelöst. Die neuen Regeln betreffen nur eine begrenzte Anzahl von Patenten und halten das EPA nicht davon ab, auch in Zukunft weitere Patente auf konventionelle Züchtung zu erteilen. Deswegen verlangen die Unterzeichner weitere, wirksame Änderungen des europäischen Patentrechts. Pflanzen und Tiere dürfen nicht länger als «Produkte» patentiert werden. Lebewesen sind keine Erfindung der Industrie. Folgende Massnahmen müssen ergriffen werden, um die bestehenden Verbote im Bereich der Zucht von Pflanzen und Tieren wirksam zu machen:

Definition von «im Wesentlichen biologischen Verfahren»

Es muss klar gestellt werden, dass die Definition von «im Wesentlichen biologischen Verfahren» alle Verfahren umfasst, die in der konventionellen Züchtung üblich sind, einschliesslich von Zufallsmutagenese und einzelnen Stufen der Verfahren wie Selektion und/oder Vermehrung.

Definition der «Produkte», die in Züchtungsverfahren verwendet oder hergestellt werden

Es muss klar gestellt werden, dass alle «Produkte», die bei im Wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren verwendet oder mit diesen hergestellt werden, vom Verbot der Patentierung umfasst werden, einschliesslich aller Bestandteile von Pflanzen und Tieren, ihrer Zellen und genetischen Grundlagen.

Begrenzung der Reichweite von Patenten

Das EPA darf im Bereich der Tier- und Pflanzenzucht keine Patente mit «absolutem Stoffschutz» erteilen. Sonst können Patente auf gentechnisch veränderte Pflanzen oder Tiere auch auf alle Pflanzen und Tiere mit den entsprechenden Merkmalen ausgeweitet werden, die aus konventioneller Zucht stammen.

Unterzeichnende Institutionen 

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Arche Noah, Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall, Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), BUND Naturschutz in Bayern, Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Corporate Europe Observatory (CEO), Danish Seed Savers (Frøsamlerne), Die Freien Bäcker, FIAN, GAIA-Environmental Action and Intervention Group, Gäa, Vereinigung ökologischer Landbau, Gen-ethisches Netzwerk (GeN), Gesellschaft für ökologische Forschung (GOEF), Getreidezüchtung Peter Kunz (GZPK), IG Nachbau, IG Saatgut, Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB), Kein Patent auf Leben!, No Patents on Seeds!, Kultursaat, KLB Freiburg, Praktisk Økologi, ProSpecieRara, Public Eye, Sativa Rheinau AG, Swissaid, Slow Food, Slow Food Deutschland, Slow Food Sjælland (Denmark), Save our Seeds (SOS), Plataforma Transgénicos Fora, Umweltinstitut München, Verband Katholisches Landvolk, Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt (VEN), WeMove, Zivilcourage Miesbach, Zukunftsstiftung Landwirtschaft (ZSL)