Immer mehr Länder verabschieden griffige Regeln für Konzerne. Auch die EU-Kommission hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, damit europäische Unternehmen dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und internationale Umweltstandards auch bei Auslandsgeschäften zu respektieren. In der Abstimmungskampagne um die Konzernverantwortungsinitiative im Jahr 2020 bekämpften die Gegner die Initiative mit dem Versprechen, dass der Bundesrat ein «international abgestimmtes» Vorgehen möchte.

Keine Ausreden mehr

Jetzt gibt es keine Ausreden mehr: Wenn der Bundesrat sein Versprechen ernst gemeint hat, muss die Schweiz gleichziehen und ein Konzernverantwortungsgesetz einführen. Die «Koalition zur Konzernverantwortung» lanciert dazu eine Petition: In 100 Tagen sollen 100 000 Unterschriften gesammelt werden. Die Sammelphase für die Petition startete am 20. August und läuft bis zum 28. November 2022.

 

Unterschreiben Sie die Petition und verbreiten Sie sie weiter!

Bald das einzige Land ohne Konzernverantwortungsgesetz

Es gibt in der Schweiz noch immer keine griffigen Regeln für Konzerne, wie die beigefügte Karte zeigt.

Orange: Griffiges Gesetz oder Gerichtsurteil

Gelb: Griffiges Gesetz von Regierung oder Parlament diskutiert

Blau: Kein eigenes Gesetz, EU-Regelungen gelten

Grau: Kein griffiges Gesetz, keine EU-Regelung

*Das Engagement von SWISSAID zugunsten der Konzernverantwortungsinitiative wird ausschliesslich durch eigene Mittel finanziert. Es werden keine Bundesmittel verwendet.