Mit einem globalen Aufruf wehren sich über 170 Organisationen gegen die Patentierung von Leben. Zu den Unterzeichnern gehören neben SWISSAID und den schweizerischen Bauernorganisationen auch namhafte internationale Organisationen.
Der Anlass: vor der Grossen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts wird der „Broccoli-Streit“ neu aufgerollt. Auf ein konventionelles und gentechnikfreies Zuchtverfahren von Broccoli hat das Patentamt 2002 der Plant Bioscience Ltd. ein Patent erteilt, obwohl dies nach europäischem Recht nicht zulässig ist. Patentiert wurde das Zuchtverfahren und die Pflanze selber, die einen bestimmten Gehalt eines Krebs hemmenden Wirkstoffs aufweist. Das Patent wurde vom französischen Konzern Limagrain angefochten und in den kommenden Monaten von der Grossen Beschwerdekammer abschliessend beurteilt.
Der Testfall Broccoli ist von enormer Tragweite, weil das Europäische Patentamt den Streit zum Präzedenzfall erklärt hat. Entscheidet die Grosse Beschwerdekammer, dass sich konventionelle Zuchtverfahren patentieren lassen, dann werden Hunderte anhängigen Patentgesuche in diesem Sinne entschieden. Es können sogar Tiere und deren Nachkommen patentiert werden.
Warum darf Broccoli aus konventioneller Zucht nicht patentiert werden? Die Züchtung mit der Pflanze wird erschwert oder gar unmöglich gemacht. Zudem kontrolliert der Patentinhaber vom Saatgut bis zur Broccoli auf dem Teller Produktion und Vermarktung und kann immer wieder abkassieren.
Dieses Prinzip trifft besonders Bäuerinnen und Bauern in der Dritten Welt hart. Denn die Produzenten dürfen das Saatgut nicht mehr aus der Ernte gewinnen, wie das in Entwicklungsländern üblich ist, sondern müssen es immer wieder neu kaufen.




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