Wenn das Menschenrecht auf Nahrung verletzt wird, sollen es die Opfer künftig auf UN-Ebene einklagen können. Dies entschied nach jahrelangen Verhandlungen unter Schweizer Beteiligung eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen, die sich auf ein umfassendes Fakultativprotokoll zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten einigte.
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